Gesellschaftlicher Nutzen

Durch Schaffung von Arbeitsplätzen und Möglichkeiten der Arbeitserprobung wird der Sozialstaat entlastet, da Aufwände wie Arbeitslosenunterstützungen und ärztliche Behandlungen entfallen. Die Arbeiten der STÜTZPUNKT gGmbH tragen zur Integration von sozialen Randgruppen in die Gesellschaft bei.

Beschäftigte in sozialintegrativen Unternehmen unterliegen der Sozialversicherungspflicht und erhalten einen Lohn, der kollektivvertraglich geregelt ist. So werden staatliche Transferzahlungen wie Arbeitslosenunterstützung, Notstandshilfe und bedarfsorientierte Mindestsicherung eingespart. Gleichzeitig wird die individuelle Kaufkraft erhöht und die Einnahmen der öffentlichen Hand steigen.

Positive Effekte der Beschäftigung in einem sozialintegrativen Unternehmen zeigen sich auch im weiteren Erwerbsleben: Personen, die in sozialintegrativen Unternehmen gefördert wurden, sind in den Jahren danach seltener und weniger lang von Arbeitslosigkeit betroffen. Auch das Einkommen der Geförderten fällt deutlich höher aus: Ehemalige Teilnehmer:innen erzielen in den folgenden Jahren ein Gehalt, welches durchschnittlich ein Drittel höher ist als jenes von vergleichbaren ungeförderten Personen. So leisten sozialintegrative Unternehmen einen wichtigen Beitrag zur Armutsvermeidung und zur sozialen Inklusion.


Nutzen